1. Es dürfen nur 2 Edelfische pro Fangtag mitgenommen werden. Zuwiderhandlungen können mit Vereinausschluss bestraft werden.
2. Wetterschutz zelte sind im gesamten Langenhorster Dorfkern (Vechte u. Schulteich) ist nicht erlaubt.
3. Das Spinnfischen (Blinker, Spinner, Gummifisch ) ist am Schulteich verboten.
4. Das Schleppangeln (Angeln vom Boot) ist in den Vereinsgewässern untersagt.
Der Vorstand.
Jugendliche Mitglieder ohne Fischreiprüfung dürfen den Fischfang an den Pacht- und Eingengewässern des ASV “Gut Fang” Langenhorst e.V. nur zur Vorbereitung auf die Sportfischereiprüfung unter Aufsicht eines Berechtigten in Ruf- und Sichtweite mit 2 Ruten ausüben.
Ab 13 Jahren kannst du die Sportfischerprüfung ablegen. Nähere Informationen bekommst du bei Andreas Bahlinghorst.